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Kein Anspruch auf Paginierung der Personalakte

Kein Anspruch auf Paginierung der Personalakte

  • 16. Oktober 2007

Zur Personalakte gehören alle Unterlagen und Schriftstücke, die sich mit der Person eines bestimmten Arbeitnehmers und der Entwicklung seines Arbeitsverhältnisses befassen. Über die Art und Weise der Personalaktenführung entscheidet der Arbeitgeber allein. Daher hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Paginierung der Personalakte. 

– BAG, Urt. v. 16.10.2007 – 9 AZR 110/07