Kein Anspruch auf geräumte Straße
- 5. Januar 2011
Der Straßenbenutzer hat keinen durchsetzbaren Anspruch gegen die Gemeinde auf die winterbedingte Räumung einer Straße. Der Antragsteller wollte von seiner Stadt, dass diese die Straße vor seinem Haus mit Salz oder einem Lavagemisch streut. Das VG Aachen lehnte ein solches Ansinnen jedoch ab. Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sehe zwar eine Reinigungs- und Winterdienstpflicht der Gemeinden für bestimmte Straßen vor (in Thüringen: § 49 Thüringer Straßengesetz), jedoch steht dieser objektiven Pflicht kein einklagbarer Anspruch des Straßenbenutzers bzw. Anliegers auf ordnungsgemäße Erfüllung gegenüber. Erst im Falle eines Schadensersatzanspruches könne die Nichterfüllung dieser Pflicht eine Rolle spielen.
VG Aachen Urt. v. 05.01.2011 -6 L 539/10