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Käufer einer Einbauküche müssen vollen Kaufpreis nicht schon bei Lieferung zahlen

Käufer einer Einbauküche müssen vollen Kaufpreis nicht schon bei Lieferung zahlen

  • 7. März 2013

Der Käufer einer Einbauküche muss nicht den vollen Kaufpreis für eine Einbauküche schon bei Lieferung derselben leisten, wenn dies in den AGB des Verkäufers so vorgesehen ist. Die Käuferin kaufte für 23.800 Euro eine Einbauküche. Den Kaufpreis sollte sie nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäuferin bereits bei Lieferung der Küche vollständig bezahlen. Als der Einbau der Küche nicht mangelfrei erfolgte, hielt die Käuferin einen Teil des Kaufpreises zurück. Das Verlangen der Verkäuferin nach dem Restbetrag wies der BGH nun als unrechtmäßig ab. Dem Käufer fehle bei vollständiger Zahlung des Preises schon bei Lieferung ein Druckmittel, um den Verkäufer zur mangelfreien Leistung anzuhalten. Da dies mit dem Grundgedanken des Gesetzes im Widerspruch stehe, sei eine derartige Klausel in AGB unwirksam.

BGH, Urt. v. 07.03.2013 – VII ZR 162/12