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Islamistischer Bundespolizist?

Islamistischer Bundespolizist?

  • 18. November 2016

Ein Bewerber zur Ausbildung als Bundespolizeibeamter teilte auf seiner Facebook-Seite ein Video, wonach es eine größere Sünde sei nicht zu beten, als einen Menschen zu töten. Die Bundespolizei lehnte den Bewerber aus diesem Grunde ab. Dieser ging im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Maßnahme vor.

Der Antrag blieb ohne Erfolg, da die Behörde den Antragssteller zu Recht als Bewerber abgelehnt habe. Der Bewerber müsse garantieren, dass er sich zu jeder Zeit und durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Auf Grund des Videos durfte die Behörde zu Recht bezweifeln, dass der Bewerber sich verfassungstreu verhalten werde. Eine Beamter müsse jeden Rechtsschein vermeiden, der ihn mit dem freiheitlichen Rechtsstaat zuwiderlaufenden Grundgedanken in Verbindung bringt. Dies sei beim Antragssteller nicht der Fall. Er habe sowohl Videos, als auch Schriften ins Internet gestellt, welche seine Verfassungstreue in Frage stellen. Von diesen habe er sich auch nicht distanziert, weswegen der Eindruck erweckt worden sei, er identifiziere sich mit ihnen.

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 03.11.2016 – 2 L 1159/16.KO

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