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Im „Schlaf“ vergewaltigt

Im „Schlaf“ vergewaltigt

  • 16. März 2015

Das Arzt-Patienten-Verhältnis setzt ein besonderes gegenseitiges Vertrauen voraus. Wird dieses Vertrauen durch eine Seite ausgenutzt, kann dies besonders schlimme Folgen haben.

Der Kläger war Anästhesist und vergriff sich an einer narkotisierten Patientin. Von den Strafgerichten wurde er daher wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person verurteilt. Nun entzog ihm auch der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) die Approbation. Nach Abweisung der Klage legte der Kläger nun Berufung ein.

Das Gericht lehnte seinen Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Den Arzt treffe, gerade bei narkotisierten und damit hilflosen Patienten, eine besondere Fürsorgepflicht. Nutzt der betreffende Arzt diese Hilflosigkeit aber aus, so stellt dies eine eklatante Verletzung der elementaren ärztlichen Berufspflicht, eine medizinische Behandlung unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten, dar.

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.02.2015 – 8 LA 102/14

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