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Illegales Straßenrennen

Illegales Straßenrennen

  • 27. Februar 2017

Das Landgericht Berlin hat zwei junge Männer wegen illegaler Straßenrennen wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Ihre Führerscheine sind die beiden ebenfalls los.

Die beiden Angeklagten haben sich nachts mehr oder weniger zufällig an einer roten Ampel zu einem spontanen Straßenrennen zusammengefunden. Dabei sei die Beifahrerin des einen Angeklagten verletzt worden, ein anderer Unbeteiligter verstarb nach einem Aufprall noch am Unfallort.

Das Gericht urteilte hart: Demnach sei den Angeklagten bewusst gewesen, welche Gefahr ihr Verhalten für andere darstelle. Dass dabei auch Menschen zu Tode kommen können, hätten die Angeklagten mindestens billigend in Kauf genommen. Weiterhin sei in der Art der Tatbegehung das Mordmerkmal der Gemeingefährlichkeit verwirklicht worden, sodass nur lebenslange Freiheitsstrafe in Frage komme. Die beiden Angeklagten hätten es insofern dem Zufall überlassen, wie viele Menschenleben sie gefährden.

Landgericht Berlin, Urteil vom 27.02.2017 – 535 Ks 8/16

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