03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Hochzeit mit Hindernissen

Hochzeit mit Hindernissen

  • 29. Juli 2015

Einen der wohl wichtigsten Tage ihres Lebens wollte ein Paar besonders romantische gestalten und entzündete 20 Himmelslaternen. Wenig später brannten zwei Gebäude. Das Paar, das im Jahre 2009 heiratete, hatte sich vorher beim Ordnungsamt erkundigt und sei vor den Gefahren der Himmelslaternen gewarnt worden. Heute sind diese in vielen Gemeinden ohnehin verboten.

Nun nimmt die Versicherung, die den Brandschaden ersetzt hatte, die Veranstalter der Hochzeit, nämlich den Bräutigam und die Mutter der Braut, in Anspruch.

Das LG wies die Klage zunächst ab, da nicht genau nachgewiesen werden könne, wer die Himmelslaternen schlussendlich entzündete.

Das OLG Frankfurt widersprach dem und sprach der Versicherung den Anspruch dem Grunde nach zu. Als Veranstalter käme den Beklagten insoweit eine Verkehrssicherungspflicht zu, die sie durch das Event um die Himmelslaternen verletzt haben sollen. Dass der Brand wiederum durch die Himmelslaternen verursacht worden sei, konnte eindeutig geklärt werden.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.07.2015 – 24 U 108/14

Schlagwörter: , , , , ,