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Hinweispflichten einer Spezialfirma bei überlegenem Wissen

Hinweispflichten einer Spezialfirma bei überlegenem Wissen

  • 10. Januar 2008

Ein auf Lüftungstechnik spezialisiertes Unternehmen muss im Rahmen seiner Prüfungs- und Hinweispflicht erkennen, dass ein vom Fachplaner erstelltes Lüftungskonzept für ein Schwimmbad unzureichend ist.

-LG Rottweil, Urt. v. 10.01.2008 – 3 O 163/07-