Hinweispflichten einer Spezialfirma bei überlegenem Wissen
- 10. Januar 2008
Ein auf Lüftungstechnik spezialisiertes Unternehmen muss im Rahmen seiner Prüfungs- und Hinweispflicht erkennen, dass ein vom Fachplaner erstelltes Lüftungskonzept für ein Schwimmbad unzureichend ist.
-LG Rottweil, Urt. v. 10.01.2008 – 3 O 163/07-