03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Herrenabende steuerlich abzugsfähig?

Herrenabende steuerlich abzugsfähig?

  • 5. Dezember 2016

Eine Kanzlei veranstalte regelmäßig so genannte „Herrenabende“. Diese waren ihrer Ansicht nach steuerlich abzugsfähig, da sie der Pflege geschäftlicher Kontakten dienten. Die Kosten dieser Feiern beliefen sich dabei auf durchschnittlich 23.000,- €.

Mittlerweile ist der Fall beim Bundesfinanzhof angekommen, welcher wie folgt entschied:

Betriebsausgaben für die Bewirtung von Geschäftskunden und -freunden fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot des § 4 V S.1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz. Es müsse insofern aus der Veranstaltung hervorgehen, dass Aufwendungen für eine völlig unangemessene und überflüssige Repräsentation und Unterhaltung getragen werden. Ein bloßer „Eventcharakter“, sei er auch prestigeträchtig, reiche hierfür nicht aus. Das Abzugsverbot verlange insofern Aufwendungen für „ähnliche Zwecke“, welche entsprechend der Regelbeispiele „unüblich“ sein müssen. Das Finanzgericht müsse daher in einer neuen Verhandlung prüfen, ob sich die Herrenabende von gewöhnlichen Gartenfeiern abheben und mit der Einladung zu einer Segelregatta oder Jagdgesellschaft vergleichbar sind.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.07.2016 – VIII R 26/14

Schlagwörter: , ,