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Helm oder Turban?

Helm oder Turban?

  • 11. September 2017

Der Kläger fühlt sich aus religiösen Gründen verpflichtet, stets einen Turban zu tragen. Als leidenschaftlicher Motorradfahrer gerät er hierbei jedoch in einen Konflikt: er kann nicht gleichzeitig einen Turban und seinen Helm tragen. Er beantragte daher bei der zuständigen Behörde, sich von der Helmpflicht befreien zu lassen. Die Behörde lehnte ab, weswegen der Mann nun klagt. Letztlich entschied in der Berufungsinstanz nun der Verwaltungsgerichtshof.

Die Berufung des Klägers hatte zumindest teilweise Erfolg. Die beklagte Behörde sei zwar nicht gezwungen, ihn wegen der Religionsfreiheit von der Helmpflicht zu befreien. Allerdings habe die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen jedoch nicht richtig ausgeübt.

Das Gericht führte hierzu aus, die Behörde sei von der falschen Annahme ausgegangen, eine Befreiung von der Helmpflicht sei nur aus gesundheitlichen Gründen möglich. Vielmehr verhalte es sich aber so, so das Gericht, dass auch eine Befreiung aus religiösen Gründen möglich sei. Die Berufung des Klägers hatte allerdings insofern keinen Erfolg, als er beantragtem die Beklagte sei zu einer Befreiung von der Helmpflicht zu verpflichten. Es handele sich um einen Ermessensentscheidung. Der Kläger hat daher einen Anspruch auf eine neue Entscheidung der Behörde.

Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urteil vom 04.09.2017 – 10 S 30/16

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