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Hebamme wegen Totschlags verurteilt

Hebamme wegen Totschlags verurteilt

  • 13. Juni 2016

Eine Hebamme riet, trotz erheblicher Risiken, zur Fortsetzung einer Hausgeburt. Nach 18h Geburt kam das Kind wegen Sauerstoffmangels tot zur Welt. Die Eltern wollten zwar eine Hausgeburt, wären bei Risiken für ihr Kind allerdings auch mit einem Kaiserschnitt im Krankenhaus einverstanden gewesen. Trotz dessen verharmloste die Hebamme die Geburtsrisiken, weswegen es nicht zu dem für das Kind rettenden Kaiserschnitt kam.

Das Gericht verurteilte die Hebamme daher wegen Totschlags durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten.

Die Revision der Hebamme blieb erfolglos. Der Bundesgerichtshof erhielt auch das lebenslange Berufsverbot aufrecht.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.05.2016 – 4 StR 428/15

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