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Gleichbehandlung von Pegida und Flüchtlingen

Gleichbehandlung von Pegida und Flüchtlingen

  • 14. Oktober 2016

Ein Pegida-Anhänger fuhr ohne gültigen Fahrausweis in einem Zug von Nürnberg nach Augsburg. Als er einer Kontrolle unterzogen wurde, war er bereit einen Fahrschein zu bezahlen. Allerdings weigerte er sich, das erhöhte Beförderungsentgelt wegen Schwarzfahrens zu begleichen, da ein solches seiner Ansicht nach von Flüchtlingen auch nicht verlangt werde.

Die Bahn versuchte daher, die 60,- € auf dem Klagewege zu erstreiten. Das Amtsgericht stimmte der Argumentation der Bahn zu. Der Beklagte sei nicht in seinem Grundrecht aus Art. 3 GG dadurch verletzt, dass er das erhöhte Beförderungsentgelt zahlen müsse. Ein Verzicht der Bahn auf ein solches bei Asylbewerbern, habe Gründe, auf die der Beklagte sich nicht berufen könne. So sei zum einen ein Beitreiben des Betrags wegen Mittellosigkeit oft nicht möglich. Weiterhin ergeben sich Schwierigkeiten wegen häufig bestehender Sprachbarrieren. Dies alles sei beim Beklagten jedoch nicht der Fall.

Amtsgericht Augsburg – 30. September 2016 – Pressemitteilung 15/16

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