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Gemeindehaftung für von Bäumen der Gemeinde abbrechende Äste

Gemeindehaftung für von Bäumen der Gemeinde abbrechende Äste

  • 14. Dezember 2007

1. Kommunen haften nicht für Schäden durch von Gemeindebäumen fallende Äste, die allein wegen eines Gewittersturms abbrechen.

2. Nur wenn die Gemeinde das Abbrechen durch regelmäßige Kontrollen hätte verhindern können, besteht eine Haftungspflicht.

-LG Coburg, Urt. v. 14.12.2007 – 11 O 348/06-