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Gelegentlicher Haschisch-Konsum berechtigt zum Führerscheinentzug

Gelegentlicher Haschisch-Konsum berechtigt zum Führerscheinentzug

  • 5. Dezember 2011

Konsumiert ein Autofahrer regelmäßig Cannabis (Hanf), so kann er zu Recht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr angesehen werden, woraufhin ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Der Antragsteller war der Polizei aufgefallen, weil er sein Fahrzeug unter Cannabis-Einfluss führte. Nach Mitteilung des Sachverhaltes durch die Polizei an die zuständige Straßenverkehrsbehörde entzog diese dem Antragsteller den Führerschein mit sofortiger Wirkung. Dagegen wandte sich der Antragsteller im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes. Das VG Aachen wies den Antrag jedoch ab. Auf drogenbedingte Ausfallentscheidungen am Steuer komme es nicht an. Vielmehr sei jedem, der gelegentlich Cannabis konsumiert und nicht zwischen dem Konsum und dem Autofahren unterscheiden kann, aufgrund der Fahrerlaubnisverordnung der Führerschein zu entziehen. Der gelegentliche Konsum könne dabei über die im Blut verbleibenden Abbaustoffe des Tetrahydrocannabinol (THC) nachgewiesen werden.

VG Aachen Beschl. v. 05.12.2011 – 3 L 457/11