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Geburtstagsfeier von der Steuer absetzen

Geburtstagsfeier von der Steuer absetzen

  • 25. Dezember 2015

Der Kläger machte Aufwendungen für seine Geburtstagsfeier (2470,- €) in seiner Steuererklärung als Bewirtungs- und Werbungskosten geltend. Das beklagte Finanzamt lehnte dies ab.

Das Gericht gab dem Kläger Recht. Die Bewirtungskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden, da die Geburtstagsfeier beruflich veranlasst war. Zwar sei eine Geburtstagfeier grundsätzlich eine private Veranstaltung. Im konkreten Fall habe die Veranstaltung allerdings während der Arbeitszeit und in den Räumen des Arbeitgebers stattgefunden. Eingeladen waren außerdem ausschließlich Arbeitskollegen, wobei einige sogar ihre Arbeitskleidung trugen. Weiter lägen die Kosten deutlich unter denen, die der Kläger für seine private Geburtstagsfeier ausgegeben habe.

Bei einer umfassenden Gesamtwürdigung entstehe daher der Eindruck, die Aufwendungen seien beruflich veranlasst worden.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2015 – 6 K 1868/13

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