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Führerscheinentzug wegen Falschparkens

Führerscheinentzug wegen Falschparkens

  • 9. Dezember 2016

Wegen 83 Fällen des Falschparkens und fünf weiterer Verkehrsordnungswidrigkeiten innerhalb der letzten 24 Monate, wurde ein Autofahrer zur Abgabe eines Gutachtens über die Fahreignung aufgefordert. Da er dem nicht nachkam, wurde seine Fahrerlaubnis entzogen. Gegen diese Entscheidung wendet sich der Antragsteller.

Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Behörde. Die Fahrerlaubnis sei demnach nicht nur bei Eintragungen im Verkehrszentralregister zu entziehen, sondern auch, wenn sich der Fahrer aus anderen Gründen als ungeeignet erweist. Dabei seien auch Verstöße im ruhenden Verkehr zu beachten, wenn der Fahrer offensichtlich nicht gewillt ist, die zur Leichtigkeit des Verkehrs geschaffenen Ordnungsvorschriften einzuhalten. Das Argument des Antragstellers, seine Frau habe die Verstöße begangen, könne das Gericht nicht berücksichtigen. Wenn er nichts gegen Verkehrsverstöße unternehme, die mit seinem Fahrzeug geschehen, sondern diese billige, spreche dies ebenfalls für seine charakterliche Ungeeignetheit.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.10.2016 – 11 L 432.16

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