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Fristlose Kündigung wegen Volksverhetzung

Fristlose Kündigung wegen Volksverhetzung

  • 7. September 2016

Ein Bergmechaniker sah auf Facebook einen Bericht über einen Brand in einer Asylunterkunft. Diesen kommentierte er mit den Worten „Hoffe das alle verbrennen…“. Wohl nicht nur wegen der fehlerhaften Rechtschreibung und Grammatik, war der Arbeitgeber hierüber sehr erbost und kündigte dem Mann fristlos.
Nach Ansicht des Gerichts war diese Kündigung gerechtfertigt. Der Kläger habe die Beklagte auf seiner Facebookseite als Arbeitgeber genannt, wodurch ein Zusammenhang zwischen seinen Posts, Kommentaren usw. und der Beklagten hergestellt werden könne. Dies zeigt sich auch dadurch, dass ein Nutzer den Kommentar des Klägers mit den Worten: „… du bist ja mal der Oberknaller. Scheint so als wenn du mit „brauner“ Kohle zu tun hast. Screenshots sind doch was feines.“ kommentierte.
Dies müsse der Arbeitgeber nicht hinnehmen. Der Kläger hat seine Berufung zurückgenommen, weswegen das Urteil nun rechtskräftig ist.
Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 23.03.2016 – 5 Ca 2806/15

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