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Falsch gelüftet – wer ist verantwortlich für Schimmel?

Falsch gelüftet – wer ist verantwortlich für Schimmel?

  • 10. Oktober 2013

Grundsätzlich muss der Vermieter beweisen, dass Schimmel in der Wohnung nicht durch Baumängel entstanden ist, sondern auf bspw. falsches Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen ist. Erst wenn der Vermieter diesen Beweis erbringen kann, kann und muss der Mieter das Gegenteil beweisen (sich exkulpieren).

Dies ist nicht nur fair, sondern auch die ständige Rechtsprechung des BGH (BGH WuM 2005, 5). Der Beweis, dass der Mieter Schuld ist, muss dabei eindeutig sein. Bei baubedingtem Schimmelbefall in Küche, Wohn- oder Schlafzimmer, ist eine Mietminderung von bis zu 20 % angemessen.

Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 10.10.2013 – 48 C 31/12