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Falsch gefärbt

Falsch gefärbt

  • 16. März 2015

Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche wegen eines missglückten Friseurbesuchs geltend. Trotz mehrfacher Versuche, habe der Beklagte den gewünschten Ombré Style nicht richtig gefärbt.

Die Klägerin wollte einen schwarzen Haaransatz und lila Spitzen, wobei die beiden Farben fließend ineinander übergehen sollten. Der Beklagte wies seine Kundin allerdings nicht darauf hin, dass dieser Effekt bei ihren lila Spitzen nicht möglich sei. Die Klägerin macht nun die Kosten für die Besuche bei dem Beklagten, bei weiteren Friseuren, Aufwendungen für Pflegeprodukte, sowie ein Schmerzensgeld in dreistelliger Höhe geltend.

Das Amtsgericht gab der Klage teilweise statt. Die Kosten für den Besuch bei dem Beklagten habe dieser zu erstatten, da der gewünschte Ombré Style nicht geglückt ist. Weiter sprach das Gericht der Klägerin ein Schmerzensgeld in zweistelliger Höhe zu, da die Spitzen der Klägerin durch das Färben angegriffen waren und somit gekürzt werden mussten. Das Gericht sah allerding keine wesentliche Beeinträchtigung des Lebensalltags, weswegen es der Klägerin nicht das geforderte dreistellige Schmerzensgeld zusprach.

AG Coburg, Urteil vom 19.03.2014 – 12 C 1023/13

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