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Falsch gedeckt

Falsch gedeckt

  • 3. November 2014

Die Klägerin war Besitzerin einer Rassehündin und wohnte in der Nachbarschaft des Beklagten. Eines Tages kam, was kommen musste: die Hunde der streitenden Parteien hatten eine gemeinsame Liaison und daraus entstanden Mischlingswelpen. Da die Klägerin allerdings keine Mischlingswelpen wollte, lies sie die Gebärmutter der Hündin entfernen.

Nun verlangte sie vom Beklagten einen Schadensersatz in Höhe von 16.000,00 € für die Entfernung der Gebärmutter und den entgangenen Gewinn für eine weitere Zucht. Eine gerichtliche Entscheidung war allerdings nicht nötig. Nach einigem hin und her einigten sich die Parteien auf einen Schadensersatz von 500,00 €.

Landgericht Coburg, Verfahren vom 01.07.2014 – 11 O 185/13