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Fällen geschützter Bäume bei Vergiftungsgefahr zulässig?

Fällen geschützter Bäume bei Vergiftungsgefahr zulässig?

  • 7. Februar 2008

1. Eine Eibe (Taxus), die nach der Baumschutzsatzung der Stadt geschützt ist und im Garten eines Wohnhauses steht, darf im Einzellfall gefällt werden, wenn von ihren giftigen Beeren und Nadeln eine Gefahr für die ein bzw. drei Jahre alten Kinder des Eigentümers ausgeht, die nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden kann.

2. Die Entscheidung, welche Maßnahme der Eigentümer zur Abwehr der von einem geschützten Baum ausgehenden Gefahren zumutbar sind, erfordert eine einzelfallbezogene Abwägung aller im konkreten Fall erheblichen Umstände. In diese Abwägung sind auf der einen Seite insbesondere die Art der Gefahr und die mit einer Gefahrenbeseitigung verbundenen Belastungen des Eigentümers und auf der anderen Seite die für den Erhalt des Baumes an seinem konkreten Standort sprechenden Belange einzustellen. Vorliegend hat der Eigentümer ein berechtigtes Interesse daran, den eigenen Garten als geschützten Raum für seine Kinder nutzen zu können. Die Errichtung einer Absperrung um den Baum hätte hier zur Folge, dass ein erheblicher Teil des ohnehin eher kleinen Grundstücks den Kindern als Spielfläche entzogen würde. Die von der Stadt im Übrigen vorgeschlagene Umhüllung des Baums mit einem Netz ist nicht hinreichend wirksam; eine lückenlose Beaufsichtigung zweier Kleinkinder ist kaum möglich und auch nicht zumutbar.

-OVG NRW, Urt. v. 07.02.2008 – 8 A 90/08-