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Facebook-Fanpages haften nicht

Facebook-Fanpages haften nicht

  • 4. September 2014

Nach einem Urteil des OVG Schleswig, haftet der Betreiber einer Facebook-Fanpage nicht für datenschutzrechtliche Verstöße von Facebook gegenüber Nutzern.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) stellte auf der Facebook-Seite der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH datenschutzrechtliche Verstöße gegen das Telemediengesetz fest.

Insbesondere handelte es sich dabei um die fehlende Widerspruchsmöglichkeit der Nutzer, gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen. Das ULD verpflichtete den Betreiber daher zur Deaktivierung der Fanpage.

Laut Urteil des OVG, sei dieser Verstoß aber nicht dem Betreiber der Fanpage zuzuschreiben. Schließlich habe dieser keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung von Facebook. Die Tatsache, dass der Betreiber die unzulässig gesammelten Daten von Facebook erhält, begründet noch keine Verantwortlichkeit, die zu einer Deaktivierungspflicht der Website führen würde.

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 04.09.2014 – 4 LB 20/13