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Erzieherische Maßnahme

Erzieherische Maßnahme

  • 21. Dezember 2015

Der Geschädigte fuhr aus Sicht des angeklagten Taxifahrers zu langsam. Um ihm dies zu verdeutlichen, überholte der Taxifahrer, zeigte ihm dabei den Stinkefinger und scherte so knapp vor ihm ein, dass ein Auffahrunfall nur durch eine Vollbremsung des Geschädigten verhindert werden konnte.

Vor Gericht gab der Taxifahrer an, er habe auf der linken Spur überholen wollen, als der Geschädigte plötzlich auch nach links ausscherte, weswegen der Taxifahrer seinen Überholvorgang auf der Gegenfahrbahn fortsetzte. Um seinen Unmut kundzutun, habe er lediglich eine abwinkende Handbewegung gemacht, jedoch nicht den Stinkefinger gezeigt. Das Gericht glaubte ihm nicht. Es verurteilte ihn wegen Beleidigung und Nötigung (zur Vollbremsung), zu einer Geldstrafe von 1000,- € und 1 Monat Fahrverbot.

Amtsgericht München, Urteil vom 25.06.2015 – 922 Cs 433 Js 114354/15

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