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Entfernung eines Beamten aus dem Dienst

Entfernung eines Beamten aus dem Dienst

  • 18. Dezember 2007

1. Ein Polizeibeamter, der auch in Zeiten krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit einer nicht genehmigten Nebentätigkeit als Gebrauchtwagenhändler nachgeht und dabei zum Zwecke der Steuerhinterziehung Scheinverträge abschließt, ist aus dem Dienst zu entfernen.

2. Erst im April 2002 erteilte der Dienstherr dem Beamten auf seinen Antrag eine Nebentätigkeitsgenehmigung für „gelegentliche Überführungsfahrten“. Bei einer Durchsuchung der Kfz-Firma stellte sich heraus, dass der Beamte entgegen der Nebentätigkeitsgenehmigung in erheblichem Umfang als An- und Verkäufer in dem Gebrauchtwagenhandel seiner Ehefrau tätig war.

– OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.12.2007 – 3 A 11017/07-