03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

ELENA-Verfahren endgültig eingestellt

ELENA-Verfahren endgültig eingestellt

  • 4. November 2011

Der Bundesrat hat das Gesetz, welches das sogenannte ELENA-Verfahren aufhebt, gebilligt. Damit ist die geplante Einführung des elektronischen Entgeltnachweises endgültig vom Tisch. Im Rahmen einer begleitenden Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung jedoch auf, zu überprüfen, welche der bereits erhobenen und übermittelten Daten im Zusammenhang mit der vorbereiteten Datenverarbeitung des ELENA-Verfahrens zu löschen sind. Die notwendigen Gesetzesentwürfe sollten unverzüglich erarbeitet und vorgelegt werden. Ausschlaggebend für die Aufhebung von ELENA sind Probleme mit der qualifizierten elektronischen Signatur und das notwendige Sicherheitsniveau im Bereich der Datenschutzanforderungen. Es hat sich außerdem gezeigt, dass die hierdurch entstehenden Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung unverhältnismäßig hoch sind.

Bundesrat Mitteilung v. 04.11.2011