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„Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“

„Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“

  • 11. Januar 2017

Auf einem Privatweg fand sich ein Schild mit dem Hinweis „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“. Der Kläger parkte dort sein Auto, jedoch ohne dieses aufzuladen. Daraufhin informierten die Eigentümer ein Abschleppunternehmen, wodurch dem Kläger Kosten in Höhe von 150,- € entstanden. Diese verlangt er nun von den Eigentümern zurück, da das Abschleppen seiner Ansicht nach unverhältnismäßig sei.

Seine Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Sobald man sein Fahrzeug auf privatem Grund abstelle, beeinträchtige man den Eigentümer in seinem Besitz. Wenn diese Beeinträchtigung rechtswidrig ist, könne der Eigentümer Schadensersatz verlangen bzw. die Besitzstörung selbst auf Kosten des Störers beseitigen. Die Rechtswidrigkeit ergebe sich hier bereits aus dem auf dem Schild zum Ausdruck kommenden Willen des Eigentümers. Hier sei klar erkennbar, dass eigentlich ein Parkverbot bestehe, von welchem nur für den Ladevorgang eine Ausnahme gemacht werden solle. Vergleichbar sei der vorliegende Fall mit den Zapfsäulen einer Tankstelle: auch hier dürfe nur zum Tanken bzw. Bezahlen geparkt werden.

Der Kläger hat bereits Berufung gegen dieses Urteil eingelegt.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2016 – 227 C 76/16

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