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Ekel beim Brötchenkauf

Ekel beim Brötchenkauf

  • 23. März 2016

Ein Bäckereibetrieb wurde in der Vergangenheit schon mehrfach kontrolliert, wobei es immer wieder zu lebensmittelrechtlichen Beanstandungen kam. Nun folgte eine weitere Kontrolle, die zu einer Geldstrafe von 6500,- € führte.

Die Zustände der Bäckerei hätten bei einem normal empfindlichen Kunden Ekel und Widerwillen ausgelöst. So fand man bei der Kontrolle unter anderem Schimmel, undefinierbare Ablagerungen an den Gerätschaften und Spinnweben, die cm-lang von der Decke hingen. Der Bäckermeister war schuldeinsichtig und legte ein Geständnis ab. Mittlerweile habe man auch die Decken neu gestrichen und neue Gerätschaften angeschafft. Das Gericht verurteilte daher wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von für den Verzehr durch Menschen ungeeigneten Lebensmitteln zur o.g. Geldstrafe.

Amtsgericht München, Urteil vom 11.12.2015 – 1112 Ds 403 Js 107582/15

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