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Eingeschlafen

Eingeschlafen

  • 6. Januar 2016

Eine häufige Ursache für Unfälle ist Sekundenschlaf. Oft nur als Schutzbehauptung angegeben, weil man nur schnell noch eine Nachricht schreiben wollte, taucht die Behauptung „man sei nur kurz eingenickt“ immer häufiger auf. Ebenso ging es dem Beschuldigten, der wegen angeblichen Sekundenschlafs gegen ein parkendes Auto geprallt war.

Das AG Wiesbaden entzog ihm daher die Fahrerlaubnis, wogegen er Beschwerde einlegte. Das LG Wiesbaden stimmte dem AG allerdings zu: Demnach sprechen erhebliche Gründe dafür, dass sich der Beschuldigte als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Demnach könne auch Übermüdung einen geistigen Mangel i.S.d. § 315c Abs. 1 Nr. 1 b) StGB darstellen. Dies sei jedoch nur der Fall, wenn der Beschuldigte vorher deutliche Zeichen wahrgenommen habe, die einen baldigen Sekundenschlaf nahelegen. Dies beruhe auf der Überlegung, dass ein gesunder, bislang hellwacher Mensch nicht plötzlich von einer derartigen Müdigkeit übermannt wird, dass er spontan einschläft (BGH, Beschl. v. 18.11.1969 – 4 StR 66/69). Der Mann muss also seinen Führerschein abgeben.

Landgericht Wiesbaden, Beschluss vom 22.06.2015 – 1 Qs 61/15

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