03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Eingemischt

Eingemischt

  • 1. Juni 2016

Zwei Autofahrer führten an der Ausfahrt einer Tiefgarage eine Diskussion, da einer vom anderen blockiert wurde. Sodann mischte sich ein unbeteiligter Rentner ein und beleidigte den blockierenden Fahrer mit „scheiß Ausländer!“. Der Fahrer stieg daraufhin aus seinem Wagen und fragte den Rentner, was dieser nun tun wolle. Dieser antwortete, indem er einen Holzstock aus seinem Fahrzeug holte, den Fahrer am Hals packte und mit dem Stock drohte. Zwar schlug der Rentner nicht endgültig zu, fügte dem Fahrer allerdings Schürfwunden am Hals zu. Dieser konnte sich nur durch einen gezielten Faustschlag befreien, welcher den Rentner zu Boden brachte. Daraufhin rief er die Polizei.

Das Gericht verurteilte den Rentner wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 40,- €. Der Rentner zeigte sich während der Verhandlung uneinsichtig. So sah er seine Beleidigung deswegen als gerechtfertigt an, weil er nach eigenen Angaben selbst des Öfteren von Jugendlichen als „Arschloch“ bezeichnet werde. Weiterhin war er der Meinung, man dürfe sich mit einem Holzstock bewaffnen, wenn die Situation eine solche Maßnahme rechtfertige. Das Gericht schlussfolgerte daraus, dass der Rentner wohl auch zukünftig ein ähnliches Verhalten an den Tag legen werde. Auch aus diesem Grund zog es unter Protest des Rentners den Holzstock ein. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass der Mann bisher nicht vorbestraft war.

Amtsgericht München, Urteil vom 23.03.2016

Schlagwörter: , , ,