03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Einfallsreichtum im Verkehrsrecht

Einfallsreichtum im Verkehrsrecht

  • 4. Juli 2016

Der Antragsteller wurde bei einer Verkehrskontrolle mit Amphetaminen im Blut erwischt. Doch er hatte eine kreative Erklärung hierfür: Sein Bruder, der an Krebs litt, habe Amphetamine mit Cola gemischt, um die Schmerzen zu lindern. Er, der Antragsteller, habe dann versehentlich eben diese Cola konsumiert. Eigentlich eine plausible Geschichte. Das Problem: Der Bruder war bereits seit drei Monaten verstorben.

Wenig überraschend war daher das Urteil. Laut dem Gericht handele es sich hierbei um eine unglaubhafte Schutzbehauptung. Es sei fernliegend, dass der Antragsteller noch drei Monate nach dem Tod des Bruder dessen Cola konsumiert habe. Weiterhin habe der Antragsteller keine Erklärung für das Anhaften von Drogen an seiner Nase gehabt. Die Entscheidung der Verkehrsbehörde, dem Mann die Fahrerlaubnis zu entziehen, sei daher rechtmäßig.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 22.06.2016 – 1 L 405/16.NW

Schlagwörter: , , ,