Eine Unfallflucht kostet Autofahrer nicht zwangsläufig den Schutz ihrer Kaskoversicherung …
- 31. Mai 2006
Das Gericht gab damit einer Fahrzeughalterin Recht. Die Klägerin war auf eisglatter Autobahn mit ihrem Wagen in die Leitplanke gefahren. Nach etwa 15 Minuten und nachdem ein Polizeibeamter ihr Kfz-Kennzeichen notiert hatte, fuhr sie weiter, da sich bereits mehrere Unfälle ereignet hatten und ihr Blechschaden nicht sofort von der Polizei aufgenommen werden konnte. Ihre Mutter meldete den Unfall jedoch am nächsten Tag der Polizei.
Das OLG sah zwar den Tatbestand der Unfallflucht als erfüllt an, verneinte jedoch dennoch eine Leistungsfreiheit der Vollkaskoversicherung. Das Aufklärungsinteresse der Versicherung sei mit der Meldung des Unfalls am nächsten Tag nicht tangiert gewesen und das Verschulden der Klägerin auch nicht erheblich, da nur ein geringer Fremdschaden von etwa € 500,00 an der Leitplanke entstanden war. Daher sei es unverhältnismäßig, der Klägerin den Versicherungsschutz zu entziehen.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.05.2006, Az.: 3 U 27/06