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Drogenkonsum bei Gleisbauarbeiter berechtigt zur Kündigung

Drogenkonsum bei Gleisbauarbeiter berechtigt zur Kündigung

  • 28. August 2012

Konsumiert ein Gleisbauarbeiter außerhalb der Arbeitszeit Drogen, so kann der Arbeitgeber ihm gegenüber eine Kündigung aussprechen. Geklagt hatte ein Gleisbauerbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe, dem gekündigt worden war, weil er in seiner Freizeit Drogen konsumiert hatte.

Dies fiel im Rahmen einer betriebsärztlichen Untersuchung auf. Die Kündigungsschutzklage war erfolgreich. Der Arbeitgeber hätte den bestehenden Personalrat nicht angehört, weshalb die Kündigung aus formalen Gründen scheitere, so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Die Klage auf tatsächliche Beschäftigung wurde aber abgewiesen. Gleisbauarbeiten seien derartig sicherheitsrelevant, dass ein Drogenkonsum die Vermutung eines Sicherheitsrisikos nahelege.

LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.08.2012 – 19 Sa 306/12, 19 Sa 324/12