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Die Räuber

Die Räuber

  • 1. Februar 2016

Der Kläger nahm an einem so genannten Liverollenspiel teil. Hierbei schlüpfen Freiwillige in die Rolle mittelalterlicher Figuren und Fabelwesen und spielen Geschichten nach. Der Kläger war dabei auf der Seite der „Räuber“ und wurde von zwei „guten Rittern“ angegriffen. Diese schlugen ihn mit einer Schaumstoffkeule so ungünstig, dass der arme Ritter nun auf einem Auge blind ist. Er verlangt Schmerzensgeld.

Dabei sei es, so der Kläger, entgegen der Teilnahmebedingungen, Teilnehmer am Kopf zu verletzen.

Das Gericht wies die Klage ab. Demnach gäbe es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ritter den Räuber absichtlich am Kopf geschlagen hätten. Die Haftung wegen fahrlässiger Verletzungen sei jedoch nach den Teilnahmebedingungen ausgeschlossen worden. Außerdem wisse der Kläger, dass es bei solch gefährlichen Liverollenspielen regelmäßig auch zu Kopfschlägen kommen kann. Er habe damit mit der Teilnahme stillschweigend in die Gefahr von Verletzungen eingewilligt.

Ein Schmerzensgeld scheide demnach jedenfalls aus.

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 28.01.2016 – 4 O 1324/15

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