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Die Polizei war schon vor Ort

Die Polizei war schon vor Ort

  • 16. März 2015

Wenn die Polizei im Einsatz ist, kündigt sie dies zumeist mit hör- und sichtbaren Signalen an. Trotzdem kommt es überraschenderweise oft zu Kollisionen.

Der Fahrer eines Kfz wollte links abbiegen und ordnete sich zu diesem Zweck auf der linken Seite der Fahrbahn ein. Alle anderen Fahrzeuge ordneten sich rechts ein, um einem von hinten kommenden Einsatzfahrzeug der Polizei Platz zu machen. Die Polizistin sah den Linksabbieger und versuchte links, also auf der Gegenfahrbahn, zu überhohlen. Als der Fahrer des Kfz seinen Abbiegevorgang fortsetzen wollte, kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Beide Parteien forderten nun Schadensersatz von der anderen Partei.

Das Landgericht Düsseldorf gab beiden Parteien Recht. Da jeder teilweise am Unfall Schuld sei, müsse auch jeder für die Folgen haften. So trugen sowohl Polizei, als auch der Fahrer des Kfz 50 % der Unfallschäden. Generell hätte der Kfz-Fahrer der Polizei Platz machen müssen und diese war nach Ansicht des Gerichts zu schnell unterwegs.

LG Düsseldorf, Urteil v. 25.06.2014, Az.: 2b O 165/13

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