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Die Abi-GbR

Die Abi-GbR

  • 17. Juli 2015

Eine Band, die auf dem Abiball spielte, verklagte den gesamten Abiturjahrgang auf Zahlung der Gage. Das Landgericht Detmold entschied nun, dass es sich bei dem Abiturjahrgang um eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) handelt und diese demnach Vertragspartner geworden sei.

Bei dem erforderlichen „Gemeinsamen Zweck“ handele es sich um die Organisation der Feierlichkeiten zum Abitur. Damit sei durch schlüssiges Verhalten und vertreten durch die organisierenden Schülerinnen und Schüler eine GbR zustande gekommen, die sich rechtsgültig durch Verträge verpflichten konnte. Die Abi-GbR schulde demnach auch die vereinbarte Gage.

Landgericht Detmold, Urteil vom 08.07.2015 – 10 S 27/15

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