Der prügelnde Taxifahrer
- 18. Januar 2016
Ein Taxifahrer ärgerte sich über seinen Fahrgast, weswegen er ihn trat. Der Gast fiel zu Boden und trug schwere Verletzungen davon. Die Stadt Mainz entzog dem Fahrer daraufhin die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung, sowie die Taxikonzession. Hiergegen wehrte sich der Mann.
Das Gericht wies seinen Eilantrag zurück. Der Taxifahrer weise nicht (mehr) die nötige Zuverlässigkeit auf, um Personen zu befördern. Es sei nämlich zu befürchten, dass der Mann sich auch künftig gegenüber Fahrgästen so verhalte. Im Berufsalltag eines Taxifahrers, seien Konfliktsituationen unvermeidlich. Daher müsse man sich darauf verlassen können, dass die Fahrer fähig sind, diese ohne Gewalt zu lösen.
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 05.01.2016 – 3 L 1527/15.MZ und 3 L 1528/15.MZ