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„Der ist doch irre!“

„Der ist doch irre!“

  • 24. Juli 2014

Die Bezeichnung eines Vorgesetzten als „Psychopath“, „Arschloch“ oder „Irrer“, muss nicht zwangsläufig zur außerordentlichen Kündigung führen.

Ein Chemikant hatte seinen Vorgesetzten zwar nicht direkt mit diesen Worten beleidigt, zog aber beim Rauchen in der Pause über diesen her. Dieses Vorgehen wurde irgendwann an den Chef herangetragen, der nun außerordentlich kündigte.

Das LAG Rheinland-Pfalz war der Ansicht, es liege zwar eine „erhebliche Ehrverletzung“ vor, diese sei jedoch nicht gegenüber des Chefs geäußert worden. Der Mitarbeiter habe darauf vertraut, dass seine Aussagen nicht das private Umfeld der Raucherpausen verlassen. Daher sei eine Abmahnung zunächst völlig ausreichend und auch nötig gewesen um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.07.2014 – 5 Sa 55/14