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Der herrenlose Waffenkoffer

Der herrenlose Waffenkoffer

  • 23. Dezember 2015

Ein Jäger packte seinen Koffer und nahm Munition und Teile seines Gewehrs mit auf die Jagd. Erst auf der Autobahn bemerkte er, dass er diesen Koffer versehentlich auf dem Gehweg hatte stehen lassen. Als er daraufhin zur Polizei fuhr, um Anzeige zu erstatten, meldete sich ein ehrlicher Finder und gab den Koffer zurück. Die zuständige Behörde entzog dem Jäger daraufhin sowohl Waffenschein, als auch Jagderlaubnis. Gegen diese Maßnahme setzte sich der Mann gerichtlich zur Wehr.

Das Gericht folgte der Ansicht der Behörde. Der Mann habe durch sein Verhalten gezeigt, dass er nicht zuverlässig genug sei, um im Besitz einer Waffe sein zu dürfen. Dies gelte nicht zuletzt, weil ihm sein Missgeschick erst auf der Autobahn aufgefallen sei. Dabei sei auch unbeachtlich, dass es sich lediglich um Teile der Waffe und Munition gehandelt habe. Ein weniger ehrlicher Finder hätte diese sicherlich auf dem Schwarzmarkt komplettieren können.

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 07.08.2015 – 5 Bs 135/15

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