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Der Chef ein „soziales Arschloch“

Der Chef ein „soziales Arschloch“

  • 8. Mai 2017

Der Kläger war viele Jahre in einem kleinen Gas- und Wasserinstallateurbetrieb beschäftigt. Nach einem Wortgefecht mit seinem Chef und Geschäftsführer des Unternehmens verließ er zunächst dessen Büro. Einige Zeit später kam er zurück und bezeichnete diesen als „soziales Arschloch“ und kassierte daraufhin die fristlose Kündigung. Hiergegen wendete sich der Kläger mit seiner Kündigungsschutzklage.

Sowohl vor dem Arbeitsgericht, als auch vor dem Landesarbeitsgericht war seine Klage erfolglos. Der Kläger könne sich auch nicht auf seine Meinungsfreiheit berufen, da es sich vorliegend um eine schwere Beleidigung handele. Auch läge keine Provokation seitens des Arbeitgebers vor. Insbesondere sei zu beachten, dass es sich vorliegend nicht um eine Affekthandlung handele, da zwischen dem ersten Wortgefecht und der folgenden Beleidigung mehrere Stunden vergangen waren. Auch bedurfte es keiner Abmahnung, da sich der Kläger weder außergerichtlich, noch vor Gericht einsichtig zeigte. Dem Betrieb als kleinem Familienunternehmen war es auch nicht zuzumuten, die Beschäftigung bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist weiterzuführen.

 

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.2017 – 3 Sa 244/16

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