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Das Wochenende verkürzt Meldefristen bei Arbeitsagentur nicht

Das Wochenende verkürzt Meldefristen bei Arbeitsagentur nicht

  • 1. April 2008

Das Wochenende darf auf die Drei-Tages-Frist für die Meldung bei der Arbeitsagentur nach Erhalt der Kündigung nicht angerechnet werden. Die Meldefrist bezieht sich nur auf Tage, an denen die Arbeitsagentur dienstbereit ist. Nur an den Tagen ist eine Meldung möglich, an denen die Behörde auch dienstbereit ist. Am Wochenende ist die Arbeitsagentur geschlossen. Daher sind Wochenenden und Feiertage auf die Meldefrist von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung nicht anzurechnen. arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden.

-SG Dresden, Urteil vom 01.04.2008 – S 34 AL 769/07-