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Das Gold der Braut

Das Gold der Braut

  • 22. Juni 2016

Bei einer türkischen Hochzeit wird der Braut traditionell Goldschmuck überreicht. So geschah es auch auf der Hochzeit der Klägerin in der Türkei. Wieder in Deutschland angekommen, verkaufte der frisch gebackene Ehemann den Schmuck; die Frau verlangt Schadensersatz.

Das Gericht entschied zu ihren Gunsten. Beim traditionellen Brautschmuck handele es sich, wie der Name schon sagt, um ein Geschenk für die Braut. Die Frau habe auch nach türkischem Recht Alleineigentum erworben, weswegen eine Veräußerung ohne ihre Zustimmung eine Schadensersatzpflicht nach sich ziehen könne. Der Mann blieb eines Gegenbeweises, dass auch er Eigentum erworben habe, fällig. Er hat seiner Angetrauten daher die vollen 29.100,- € zu ersetzen.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25.04.2016 – 4 UF 60/16

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