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Das Geld kam ihm zum Hals hinaus

Das Geld kam ihm zum Hals hinaus

  • 16. September 2015

Der Fahrgast eines Taxifahrers musste sich über eine für Taxifahrer eher unübliche Marotte seines Chauffeurs ärgern: Der Taxifahrer hielt an jeder gelben Ampel an und fuhr eher zu langsam, als zu schnell. Der Fahrgast war daraufhin so erbost, dass er aussteigen wollte. Als der Fahrer das Fahrgeld verlangte, stopfte der Gast es ihm buchstäblich in den Mund. Der Fahrer erlitt dabei eine Schürfwunde und Prellungen im Gesicht. Er verlangt nun Schmerzensgeld von seinem Gast.

Das Amtsgericht München gab dem Fahrer selbstverständlich Recht. Bei dem Schmerzensgeld von 500,- € wägte das Gericht sowohl die geringen Verletzung auf der einen, als auch die mit der Handlung einhergehende Beleidigung gegeneinander ab.

Amtsgericht München, Urteil vom 30.04.2015 – 213 C 26734/14

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