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„Daniela, 30 Jahre, Kindergärtnerin vom Land“

„Daniela, 30 Jahre, Kindergärtnerin vom Land“

  • 15. Juni 2016

Das Herz eines Landwirts schlug höher, als er in einer Zeitung das obige Inserat fand. Er meldete sich daraufhin bei der Partnervermittlung, um Daniela zu treffen. Gegen Zahlung von 1.195,- € sagte die Partnervermittlung zu, man werde ihm Partnervorschläge zukommen lassen. Dies geschah auch, allerdings kam es nicht zu einer Vermittlung mit Daniela. Der Landwirt klagte daher auf Rückzahlung des Geldes, da er ausschließlich an Daniela interessiert sei.

Das Amtsgericht gab ihm Recht. Seine als Zeugin vernommene Mutter bestätigte, dass er vor allem an Daniela interessiert gewesen sei. Dies sei auch bei der Kommunikation mit der beklagten Partnervermittlung immer Thema gewesen. Da der Vertrag, wie beiden Parteien bewusst war, nur abgeschlossen wurde, damit der Landwirt Daniela kennenlernen konnte, war er insoweit nichtig. Die Partnervermittlung habe Daten gefälscht, weswegen sie sich nun nicht auf den Bestand des Vertrages berufen könne.

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 30.10.2015 – 71 C 2892/15

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