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Container-Diebstahl

Container-Diebstahl

  • 26. Juni 2017

Ein Ehepaar entwendete Altglas aus einem Container, um anschließend das Pfand einzulösen. Ein Nachbar beobachtete den Vorgang und alarmierte die Polizei. Die von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehle wegen Diebstahls wurden vom Gericht mit folgender Begründung nicht erlassen:

Zunächst sei kein messbarer Diebstahlschaden entstanden. Zwar setzte das Ehepaar Pfand im Wert von 1,44 € um. Hierdurch sei jedoch kein Schaden entstanden, da die Flaschen vorher bereits dem Pfandkreislauf entzogen worden seien. Mit dem Einwerfen der Flaschen gehe das Eigentum damit auf den Betreiber des Containers über. Demnach sei maßgeblich der Wert, den die insgesamt 18 entwendeten Flaschen für den Betreiber haben. Dieser Wert sei allerdings so gering, dass selbst im Rahmen der Nachermittlung kein bezifferbarer Wert ermittelt werden konnte.

Daher liege zwar dogmatisch ein Diebstahl vor, dennoch sah das Gericht vom Erlass der Strafbefehle aus den oben genannten Gründen ab.

Amtsgericht München, Beschluss vom 29.03.2017 – 843 Cs 238 Js 238969/16

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