CGZP schon bei Gründung nicht tariffähig
- 22. Mai 2012
Die Christliche Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) war schon im Zeitpunkt ihrer Gründung nicht tariffähig. Das BAG konkretisierte mit der Entscheidung seinen Beschluss vom 14.12.2010 (Az.: 1 ABR 19/10), in welchem die Tarifunfähigkeit der CGZP ab dem 08.10.2009 festgestellt wurde. Nun wurde die Entscheidung durch einen neuen Beschluss dahingehend erweitert, dass die CGZP schon im Zeitpunkt ihrer Gründung am 11.12.2002 keine Tariffähigkeit erlangt hat. Neben erheblichen Nachforderungen durch tarifbetroffene Leiharbeitnehmer müssen Zeitarbeitsunternehmen unter Umständen auch mit hohen Nachzahlungen an Sozialversicherungsträger rechnen.
BAG Beschl. v. 22.05.2012 – 1 ABN 27/12, 1 AZB 58/11, 1 AZB 67/11