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CGZP kann keine Tarifverträge schließen

CGZP kann keine Tarifverträge schließen

  • 14. Dezember 2010

Das BAG hat festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Die CGZP schließt laut ihrer Satzung nur Tarifverträge mit Leiharbeitsunternehmen. Aufgrund der Tatsache, dass ihre Mitgliedsgewerkschaften (CGB, DHV und GÖD) ihre Tariffähigkeit nicht vollständig, sondern nur im Hinblick auf Abschlüsse mit Leiharbeitsunternehmen auf die CGZP übertragen haben, sah das BAG keine Abschlusskompetenz für Tarifverträge der Spitzenorganisation. Leiharbeiter haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen im Entleihbetrieb wie ihre festangestellten Kollegen. Dieser Anspruch kann zu Lasten der Leiharbeiter nur durch wirksamen Tarifvertrag oder Bezugnahme auf einen solchen umgangen werden.

BAG Beschl. v. 14.12.2010 – 1 ABR 19/10