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Briefträger in Lebensgefahr

Briefträger in Lebensgefahr

  • 28. März 2015

Das Verwaltungsgericht Aachen musste sich jüngst mit der Frage beschäftigen, ob das Zustellen von Briefen eine besondere Lebensgefahr darstellt.

Eine Briefträgerin wurde von Hunden in den Arm gebissen. Nach der erfolgten Tetanusimpfung erlitt sie eine Erkrankung der Nervenbahnen. Nun verlangt sie ein erhöhtes Unfallruhegehalt und verklagt die Bundesrepublik.

Das Verwaltungsgericht lehnte eine erhöhte Lebensgefahr ab. Zwar sei das Problem mit Hunden und Briefträgern allgemein bekannt, allerdings begründe dies keine besondere Lebensgefahr. Selbst bei der Klägerin liege eine solche nicht vor, da der Biss nicht lebensgefährlich war. Die Wahrscheinlichkeit beim Zustellen von Briefen verletzt oder gar getötet zu werden, sei nicht höher, als die Wahrscheinlichkeit unversehrt zu bleiben.

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 19.03.2015 (Az.: 1 K 1700/12)

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