Bremsweg und Rotlichtverstoß
- 29. Mai 2008
Der Führer eines Fahrzeugs mit einem längeren Bremsweg (hier: Gefahrenguttransporter) hat seine Fahrweise so auf die Dauer der Gelbphase von 3 Sekunden innerörtlich einzurichten, dass er in der Gelbphase zum Halten kommen kann. Dazu muss er gegebenenfalls bereits in der Grünphase seine Geschwindigkeit unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduzieren.
-OLG Oldenburg, Beschluss V: 29.05.2008 – Ss 205/08-