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Bremsweg und Rotlichtverstoß

Bremsweg und Rotlichtverstoß

  • 29. Mai 2008

Der Führer eines Fahrzeugs mit einem längeren Bremsweg (hier: Gefahrenguttransporter) hat seine Fahrweise so auf die Dauer der Gelbphase von 3 Sekunden innerörtlich einzurichten, dass er in der Gelbphase zum Halten kommen kann. Dazu muss er gegebenenfalls bereits in der Grünphase seine Geschwindigkeit unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduzieren.

-OLG Oldenburg, Beschluss V: 29.05.2008 – Ss 205/08-