03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Blutuntersuchung für fleischlose Ernährung

Blutuntersuchung für fleischlose Ernährung

  • 6. Juni 2016

Die Klägerin, eine Betriebskrankenkasse schrieb sich eine besonders ökologische Ausprägung auf die Fahne. Dabei gab es nicht nur Zusatzleistungen für Vollwert- und Naturkostberatung, sondern auch eine zusätzliche Leistung im Wert von 75,- € für Veganer und Vegetarier. Diese Leistung sollte für eine zusätzliche Blutuntersuchung inklusive ärztlicher Beratung zur Verfügung gestellt werden.

Das ging dem Bundesversicherungsamt zu weit und es lehnte die erforderliche Genehmigung der Regelung ab.

Die hiergegen gerichtete Klage der Betriebskrankenversicherung blieb ohne Erfolg. Die Klägerin war der Ansicht, sie könne Leistungen zur Vorsorge durch Satzung bestimmen. Nach ihrer Ansicht sei dies bei der oben vorgesehenen Regelung der Fall, da sie der Verhütung von Krankheiten diene. Das Gericht gab der Klägerin zwar Recht, dass eine Regelung zur Vorsorge zulässig sei. Allerdings sei erforderlich, dass die Vorsorge bei allen Betroffenen aus konkret individuellen Gründen notwendig sei, um Krankheiten zu vermeiden. Dies sei bei fleischloser Ernährung nicht der Fall, da nicht allgemein ein Vitamin B12-Mangel bei dieser Form der Ernährung vorliege.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.06.2016 – L 5 KR 66/15 KL

Schlagwörter: , , ,