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Blitzer-Apps

Blitzer-Apps

  • 16. November 2015

Sie sind längst in aller Munde: Blitzer-Apps. Doch sind sie erlaubt oder verstoßen sie gar gegen die StVO? Darüber musste jüngst das OLG Celle entscheiden.

Besonderes Augenmerk legte das Gericht dabei auf einen Verstoß gegen § 23 I b S.1 StVO. Demnach darf kein Gerät betrieben oder betriebsbereit bei der Fahrt mitgeführt werden, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu stören oder anzuzeigen. Nach Satz 2 der Vorschrift gelte dies insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Zwar dient ein Smartphone mehreren Zwecken, womit es nicht einzig zur Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen bestimmt ist. Allerdings erhält es durch die Installation und Aktivierung einer solchen App zumindest für den Moment eine neue Zweckbestimmung. Für Warnungen bspw. im Radio gelte dies nicht, da diese zum einen nicht genau auf die Route des Fahrers abgestimmt sei. Zum anderen könne der Fahrzeugführer nicht beeinflussen, wann er im Radio vor Geschwindigkeitsmessungen gewarnt werde.

Ohne Bedeutung sei außerdem, ob die App tatsächlich einwandfrei funktioniert.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 03.11.2015 – 2 Ss (OWi) 313/15

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